Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Kaiser & Sohn GmbH.

1.     Das Unternehmen

Das Unternehmen Kaiser & Sohn GmbH. (KS) ist ein Reiseveranstalter und Reisevermittler mit Sitz in 1170 Wien, Artariastrasse 3, eingetragen im Handelsgericht Wien unter FN 239912m, als Reisebüro mit GISA 35072676 angemeldet.

2.     Unsere Marke

TeamTours ist eine eingetragene Wortbildmarke der Kaiser & Sohn GmbH. früher Roland Kaiser KG. Mit ihr werden unsere nationalen und internationalen Sportreisen beworben.

3.     Definitionen / Begriffserklärungen Reiseveranstalter und Reisevermittler

Als Reiseveranstalter schnürt KS Reisepakete aus Transport, Unterkunft und sonstigen Leistungen wie Besichtigungen, Golfservices, Eintrittskarten etc. zu einem Pauschalpreis. Falls einzelne Dienstleister der Pauschalreise nicht die versprochene Leistung erbringen, sind TT-KS als Reiseveranstalter für die Mangelbehebung verantwortlich.

Als Reisevermittler vermittelt TT-KS Reise- und Dienstleistungsverträge von einzelne unterschiedlichen Reiseleistungen (wie z.B. Flug, Hotelzimmer, Besichtigungen, Golfservices, Eintrittskarten etc.), oder fixe Pauschalreisen sowie dessen verbundene Reiseleistungen. Der Reisevermittler ist für die ordnungsgemäße Weitergabe des Buchungswunsches verantwortlich. Die Leistungen werden in der Reisebestätigung jeweils als Einzelposten mit dem Vermerk des jeweiligen Leistungserbringers aufgelistet.
In diesem Falle gelten die AGB’s des jeweiligen Leistungserbringers. Der Reisevermittler ist nicht haftbar für mangelnde Leistungserbringung, wird den Kunden jedoch bei berichtigtem Anlass in der Durchsetzung seiner Interessen als Serviceleistung unterstützen.

4.     Abschluss des Veranstaltungsvertrages

Ein verbindlicher Vertrag kommt dann zustande nachdem wir Ihre Buchungsanfrage erhalten, die Verfügbarkeit geprüft und Ihnen eine schriftliche Bestätigung (meistens per E-Mail) zugesendet haben.

Eine definitive Reservationsbestätigung erhalten sie unverzüglich, wenn die festgelegte Anzahlung auf unserem bei der Zahlungsaufforderung angegeben Konto eingelangt ist.

Sofern bei der Ausschreibung der Reise nicht speziell erwähnt, beinhalten Pauschalreisen von KS keine Leistungen für Flugbeförderungen zum Veranstaltungsort. Auf Wunsch des Kunden vermittelt KS die Flugleistungen an eine Partneragentur, welche dann als vermittelte Leistung zusätzlich zur Pauschalreise in Rechnung gestellt wird.

5.     Vermittlung von Eintrittskarten

Bei der Beschaffung von Eintrittskarten tritt KS nur als Vermittler auf. Nach der Beschaffung ihrer bestellten Eintrittskarten können diese nicht mehr refundiert werden. Bei einer nachträglichen Stornierung durch den Kunden fallen 100 % Stornogebühren an!

Bei begehrten Veranstaltungen, kann die Besorgung der Eintrittskarten oft nicht über den örtlichen Veranstalter erfolgen. Dadurch kann der Verkaufspreis mitunter stark vom aufgedruckten Kartenpreis abweichen. KS schlägt nur eine geringe Servicegebühr für ihre Leistungen dazu.

Bei eventuellen Programmänderungen, Verschiebungen oder Absagen durch den Veranstalter hat der Kunde keinen Anspruch auf Refundierung seiner Reisekosten. Die Refundierung der Eintrittskarten erfolgt nach den Regeln des Veranstalters.

6.     Leistungsänderungen

Notwendige Änderungen von Reiserouten aufgrund politischer, klimatischer oder organisatorischer Gegebenheiten werden von KS unverzüglich dem Kunden bekanntgegeben. Gleichzeitig wird versucht eine gleichwertige Alternative anzubieten.

Ein Zurücktreten des Vertrages aus den obengenannten Gründen ist beiden Partnern nur bei schwerwiegenden Gründen möglich.

7.     Preisänderungen vor Reisebeginn

KS behält sich vor, den im Vertrag vereinbarten Preis im Falle von Änderungen der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder starker Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern.

Eine mögliche Preisänderung findet nur statt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 2 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.

8.     Änderungen der Leistung vor Reisebeginn

Der Reiseveranstalter darf vor Reisebeginn unerhebliche Leistungsänderungen vornehmen. Der Reiseveranstalter bzw. der Reisevermittler, wenn die Pauschalreise über einen solchen gebucht wurde, informiert den Reisenden klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse über die Änderungen. Unerheblichen Änderung sind – wobei dies jeweils im Einzelfall zu prüfen ist – geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Charakter und/oder die Dauer und/oder den Leistungsinhalt und/oder die Qualität der gebuchten Pauschalreise nicht wesentlich verändern.

Bei erheblichen Änderungen kann es sich um eine erhebliche Verringerung der Qualität oder des Wertes von Reiseleistungen, zu denen der Reiseveranstalter gezwungen ist, handeln, wenn die Änderungen wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen betreffen und/oder Einfluss auf die Pauschalreise und/oder Reiseabwicklung entfalten. Ob eine Änderung bzw. Verringerung der Qualität oder des Werts von Reiseleistungen erheblich ist, muss im Einzelfall unter Rücksichtnahme auf die Art, die Dauer, den Zweck und Preis der Pauschalreise sowie unter Rücksichtnahme auf die Intensität und Dauer sowie Ursächlichkeit der Änderung und allenfalls auf die Vorwerfbarkeit der Umstände, die zur Änderung geführt haben, beurteilt werden.

Ist der Reiseveranstalter zu erheblichen Änderungen im oben angeführten Sinn jener wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die den Charakter und Zweck der Pauschalreise ausmachen gezwungen oder kann er Vorgaben des Reisenden, die vom Reiseveranstalter ausdrücklich bestätigt wurden nicht erfüllen oder erhöht er den Gesamtpreis der Pauschalreise um mehr als 8 %, kann der Reisende:

  • innerhalb einer vom Reiseveranstalter festgelegten angemessenen Frist, den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen, oder
  • der Teilnahme an einer Ersatzreise zustimmen, sofern diese vom Reiseveranstalter angeboten wird, oder
  • vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten.

Der Reiseveranstalter wird daher den Reisenden in den eben angeführten Fällen über folgende Punkte an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) informieren:

  • die Änderungen der Reiseleistungen sowie gegebenenfalls deren Auswirkungen auf den Preis der Pauschalreise
  • die angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende den Reiseveranstalter über seine Entscheidung in Kenntnis zu setzen hat, sowie die Rechtswirkung der Nichtabgabe einer Erklärung innerhalb der angemessenen Frist,
  • gegebenenfalls die als Ersatz angebotene Pauschalreise und deren Preis.

Dem Reisenden wird empfohlen, sich bei seiner Erklärung der Schriftform zu bedienen. Gibt der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen

9.     Bezahlung

Sofern keine speziellen Vereinbarungen bei der ausgeschriebenen Reise mitgeteilt wurden, hat der Reisende bei Annahme des Reiseangebots, frühestens jedoch 11 Monate vor dem Ende der Reise, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.

Kommt der Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß ausgestellter Rechnung nicht nach, behält sich KS nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vor, den Vertrag kündigen und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen zu verlangen.

Bei notwendigen Fremdwährungsumrechnungen gilt der jeweilige Tageskurs bei Rechnungsstellung gemäss http://de.finance.yahoo.com

10.   Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Entschädigungskosten

Gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornokosten) kann der Reisende jederzeit vor Reisevertrag zurücktreten. Aus späteren Beweisgründen ist der Rücktritt immer an KS in Schriftform (E-Mail oder Post) mitzuteilen. KS wir unverzüglich eine Bestätigung des Rücktritts ebenfalls in Schriftform zusenden.

Die Entschädigungskosten steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

Sofern keine speziellen Vereinbarungen bei der ausgeschriebenen Reise mitgeteilt wurden, gelten folgende Fristen:

  • bis 60. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
  • ab 59. bis 21. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
  • ab 20. bis 15.Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
  • ab 14.Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises

In jedem Falle bleibt dem Kunden die Möglichkeit zu beweisen, dass der tatsächliche Schaden aufgrund seines Rücktritts wesentlicher niedriger ist, als die geforderten Pauschalen.

11.   Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Serviceleistungen besteht nicht.

Ist eine Umbuchung möglich und wird diese auf Wunsch des Kunden vorgenommen, wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 pro Person verrechnet. Erfolgt die Änderung in weniger als Tagen vor Reiseantritt, ist die Umbuchung wie eine Stornierung und eine nachfolgende Neubuchung zu behandeln.

Bestellte Eintrittskarten können nicht umgebucht werden!

12.   Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

Wenn es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt, wird sich KS um eine Erstattung der reduzierten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.

13.   Ersatzpersonen

Der Reisende kann seine Buchung auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die gebuchte Reise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Reise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen.

Der Reiseveranstalter ist umgehend, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestbearbeitungsgebühr von EUR 50,00 pro Person zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen.

Die Ersatzperson haftet dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestbearbeitungsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Viele Fluggesellschaften oder andere Beförderer oder Dienstleister behandeln Änderungen des Reisenden als Stornierungen und berechnen diese entsprechend. Entstehen dabei Mehrkosten, werden diese dem Reisenden in Rechnung gestellt.

14.   Personen mit eingeschränkter Mobilität

Ob eine Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität konkret geeignet ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der eingeschränkten Mobilität, des Charakters der Pauschalreise (z.B. Abenteuerreise, Studienreise, Städtetrip etc.), des Bestimmungslandes/Bestimmungsortes, der Transportmittel (z.B. Bus, Flugzeug, Schiff etc.), sowie der Unterkunft (z.B. Hotel, Almhütte, Zelt etc.) abzuklären. Personen mit eingeschränkter Mobilität haben deshalb beim Reiseveranstalter nachzufragen, ob die gewünschte Pauschalreise im konkreten Fall für sie geeignet ist. Die Eignung einer Pauschalreise im konkreten Fall für Personen mit eingeschränkter Mobilität, bedeutet nicht, dass sämtliche im Pauschalreisevertrag enthaltene Leistungen uneingeschränkt von der Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden können (so kann z.B. eine Hotelanlage über geeignete Zimmer und andere Bereiche für Personen mit eingeschränkter Mobilität verfügen. Dies bedeutet aber nicht, dass die gesamte Anlage (z.B. Benützung des Pools etc.) für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist).

Der Reiseveranstalter kann die Buchung einer Pauschalreise durch eine Person mit eingeschränkter Mobilität ablehnen, sofern der Reiseveranstalter und/oder einer der Erfüllungsgehilfen (z.B. Hotel, Airline etc.) nach einer sorgfältigen Einschätzung der spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse des Reisenden zu dem Schluss kommen, dass dieser nicht sicher und in Übereinstimmung mit den Sicherheitsbestimmungen befördert/untergebracht werden kann oder zur Auffassung gelangen, dass die konkrete Pauschalreise für den Reisenden nicht geeignet ist.

Der Reiseveranstalter und/oder einer der Erfüllungsgehilfen (z.B. Airline, Hotel etc.) behält sich das Recht vor, die Beförderung/Unterbringung eines Reisenden abzulehnen, der es verabsäumt hat, den Reiseveranstalter gemäß 4.1. und/oder 4.3. der AGB ausreichend über seine eingeschränkte Mobilität und/oder besonderen Bedürfnisse zu benachrichtigen, um dadurch den Reiseveranstalter und/oder den Erfüllungsgehilfen in die Lage zu versetzen, die Möglichkeit der sicheren und organisatorisch praktikablen Beförderung/Unterbringung zu beurteilen.

Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Reisenden, die der Meinung des Reiseveranstalters und/oder eines der Erfüllungsgehilfen (z.B. Airline, Hotel etc.) nach nicht reisefähig sind oder nicht für die Pauschalreise aufgrund des Reiseverlaufs, der Reisedestination etc. geeignet sind oder eine Gefahr für sich oder andere während der Pauschalreise darstellen, die Teilnahme an der Pauschalreise aus Sicherheitsgründen zu verweigern.

15.   Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Wenn sich für die Reise weniger Personen als die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben, kann KS vor Beginn der Gruppenreise vom Reisevertrag zurücktreten, KS informiert den Kunden schnellst möglichst bei Nichtdurchführung der Gruppenreise.

Kann die Gruppenreise aufgrund der zu niedrigen Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, erstattet KS dem Kunden den bereits bezahlten Reisebetrag unverzüglich innerhalb spätestens 14 Tagen zurück. Zusätzliche Entschädigungen hat KS nicht mehr zu leisten.

16.   Reiseunterlagen

Die Reiseunterlagen werden nach Bezahlung des Reisepreises zeitgerecht (meist per E-Mail) zugestellt bzw. übergeben, wobei Eintrittskarten im Einzelfall auch am Zielort hinterlegt werden können.

17.   Versicherungen

Es wird empfohlen, eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.), welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder- in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Kaiser & Sohn GmbH. hat eine Insolvenzabsicherung mit der Europäischen Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien abgeschlossen.

18.   Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen aller notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

19.   Beschränkung der Haftung

KS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Besichtigungen, Rundfahrten, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort)

20.   Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten die wir im Zuge Ihrer Buchung erhalten und für die Vertragserfüllung notwendig sind werden elektronisch verarbeitet. Diese Daten unterliegen strengen Datenschutzrichtlinien (DSGVO).

21.   Gerichtsstand

Wien, Österreich

 

Wien, 20.07.2022 / Klaus Kaiser – Geschäftsführer

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